Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept unserer Praxis

Zum Schutz unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen vor einer weiteren Ausbreitung des

Covid-19 Virus halten wir folgende Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln ein:

Allgemeine Hygieneregeln

  • Die TherapeutInnen beachten die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und

die allgemein geltenden Empfehlungen zur Handhygiene, Husten-/Nieshygiene,

Abstandsregelungen etc.

  • Die PatientInnen und Begleitpersonen werden durch Aushänge über die

Infektionsschutzmaßnahmen der Praxis informiert.

Allgemeiner Infektionsschutz

  • Vor Neuaufnahmen bzw. ersten Therapien nach einer Unterbrechung werden eventuell vorhandene Erkältungssymptome und Kontakte zu COVID-19-Erkrankten erfragt. Bei grippeähnlichen Symptomen findet keine Therapie statt.
  • Therapien mit nachweislich infizierten Personen finden nicht statt. Weitere Maßnahmen werden im Einzelfall entschieden.

Mindestabstand

  • Wir beachten den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen.
  • Um das Aufeinandertreffen von PatientInnen und Begleitpersonen zu vermindern. In der Regel versuchen wir Wartezeiten zu vermeiden, indem wir die Patienten pünktlich zu ihrem vereinbartem Termin in die Praxis und umgehend in den Therapieraum bitten.

Spezielle Hygienemaßnahmen

  • TherapeutInnen und PatientInnen waschen/desinfizieren die Hände vor und nach jeder Therapie.
  • Die Reinigungsintervalle in der Praxis sind den Hygienevorschriften angepasst. Türklinken,Handläufe, Schalter etc., Arbeitsflächen und das verwendete Arbeitsmaterial werden nach jeder Therapie desinfiziert.
  • PatientInnen und Begleitpersonen tragen beim Aufenthalt in der gesamtem Praxis eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ein Aushang informiert über die sogenannte Maskenpflicht.
  • Ausnahmen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten nur für PatientInnen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, für PatientInnen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und in Therapiesituationen, in denen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung der Behandlung entgegen steht.
  • Beim Aufenthalt außerhalb des Therapieraums tragen die TherapeutInnen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Falls aus therapeutischen Gründen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, tragen wir Schutzmasken bzw. arbeiten mit einer Scheibe als Spuckschutz.

Lüften

  • Praxisräume, auch Pausen- und Warteräume werden ausreichend belüftet .

Hausbesuche in Einrichtungen

  • Die TherapeutInnen halten sich an die Hygiene-/Infektionsschutzkonzepte von Einrichtungen, in denen PatientInnen behandelt werden. Sie verwenden die dort bereitgestellte Schutzausrüstung. Sollte keine geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, werden für therapeutische Zwecke eigene Schutzmaterialien mitgebracht.
  • Nach Hausbesuchen werden die Arbeitsmaterialien und Kontaktflächen im Fahrzeug desinfiziert.

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Beschäftigte und PatientInnen mit entsprechenden Krankheitssymptomen, vor allem Fieber, Durchfall, Husten und Atemnot, neu auftretenden Störungen des Gehörs, Geschmacks oder Geruchs, werden aufgefordert die Praxis nicht zu betreten.
  • Bei Beschäftigten ist bis zur ärztlichen Abklärung des Verdachts von Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Die betroffenen Personen sollen sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an eine Arztpraxis oder das Gesundheitsamt wenden.

Impfungen

  • Unsere MitarbeiterInnen sind bereits alle ein erstes Mal geimpft, um einen größtmöglichen Schutz den PatientInnen gegenüber zu gewährleisten. (Stand April 2021)