KOSTEN FÜR LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNGEN
Da logopädische Behandlungen als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung sind, die sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung beinhaltet, gilt Sie als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten ist zwar vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind jedoch von allen Zuzahlungen befreit, auch wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr haben pro Verordnung einmalig eine Pauschale von 10,- € und pro erbrachte Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % zu zahlen.
Da die Zuzahlungen jedoch auf die maximale Höhe von 2 % des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang.